FAQ

Frequently asked questions

Die Veranstaltung Software Entwicklung und Programmierung (SEP) ist ein Bestandteil der praktischen Ausbildung in den Studiengängen Angewandte Informatik - Systems Engineering, Wirtschaftsinformatik und Lehramt. Sie hat das Ziel, die Programmierfähigkeiten der Teilnehmer zu fördern, Grundkenntnisse eines Softwareentwicklungsprozesses zu vermitteln sowie die Teilnehmer für Teamarbeit zu sensibilisieren. In der Kategorie 'Ablauf' erhalten Sie detaillierte Informationen dazu. 

Die Einführungsveranstaltung findet zu Beginn jeder SEP-Veranstaltung (meist in der Aula SH) statt und liefert alle wesentlichen organisatorische Informationen, sowie zur SEP Hauptaufgabe des jeweiligen Semesters. Datum und Uhrzeit der nächsten Einführungsveranstaltung entnehmen Sie bitte aus der Kategorie 'Termine'. Es wird dringend empfohlen an diesem Termin anwesend zu sein, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

Zur Teilnahme am SEP müssen Sie grundlegende Programmierkenntnisse nachweisen. Dazu genügt es, wenn Sie das Modul Programmierung (Teile A und B; insgesamt 9 CP) bestanden haben.

Ja, eine Anmeldung zum SEP ist zwingend erforderlich! Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Fristen in der Kategorie 'Termine'. Ob Sie sich über das HISinOne-Portal der Uni DuE oder direkt im Prüfungsamt anmelden, hängt von Ihrem Studiengang ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt.

Die Präsenzstunden sind die halbwöchentlichen Gruppentreffen mit dem Betreuer während der Projektphase. In den Präsenzstunden werden wesentliche Lerninhalte zur Software Entwicklung vermittelt und die selbsterarbeiteten Ergebnisse der Gruppe mit dem Betreuer im Diskurs besprochen. In allen Präsenzstunden herrscht Anwesenheitspflicht für die gesamte Gruppe! Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss aus dem SEP und zur Anrechnung entsprechender Maluspunkte. Fehlzeiten werden aufsummiert.

Link zum Hochschulzukunftsgesetz NRW

Eine Übersicht über alle Gesetz- und Verordnungsblätter NRW

Link zu den Prüfungsordnungen